Verfassungsgericht kippt »Lex 13. Februar«
Leipziger Richter bemängeln Gesetzesvorlage / CDU und FDP kündigen neuen Vorstoß an
Das im Januar 2010 in großer Eile verabschiedete Versammlungsgesetz, mit dem die CDU/FDP-Koalition Demonstrationen wie die von Rechtsextremen anlässlich des 13. Februar in Dresden unterbinden wollte, ist verfassungswidrig. Dieses Urteil fällte gestern das Verfassungsgericht in Leipzig. Wie in der mündlichen Verhandlung bereits angedeutet, rügten die Richter die gravierenden Mängel der Gesetzesvorlage. Dabei war bis auf einen geänderten Passus das Bundesgesetz übernommen, den Abgeordneten aber nicht übermittelt worden. Die Richter urteilten, eine Gesetzesvorlage müsse »im Wortlaut wiedergeben, was durch Beschluss des Parlaments formelles Gesetz werden soll.«
Nicht befasst hat sich das Gericht mit inhaltlichen Einwänden, die von den Klägern, den Fraktionen von LINKE, SPD und Grünen, vorgebracht wurden. Sie halten die Regelungen, mit denen Aufmärsche an geschichtsträchtigen Orten, teils nur zu ausgewählten Zeiten, verboten werden können, für unpraktikabel und zu weitgehend. Leider sei das Gesetz so stümperhaft, dass über Inhalte nicht mehr geurteilt werden musste, bedauert Klaus Bartl, Rechtspolitiker in der Linksfraktion. Gleichwohl sei das Urteil eine »verdiente Quittung für die absolute Ignoranz« der Koalition und ein Sieg für den Rechtsstaat. Nach Ansicht der SPD-Innenpolitikerin Sabine Friedel hat das Gesetz bereits die zweite Niederlage erlitten, nachdem es am 13. Februar in Dresden auch in der Praxis gescheitert sei. Ihr grüner Kollege Johannes Lichdi merkt an, dass weder 2010 noch 2011 versucht worden sei, das Gesetz für die Beschränkung der Nazi-Aufmärsche in Dresden heranzuziehen. Lichdi fordert CDU und FDP nach der »krachenden Niederlage« vor Gericht auf, keinen erneuten Anlauf für ein Versammlungsgesetz zu unternehmen.
Genau das kündigten Koalitionspolitiker gestern allerdings an. Man halte am ursprünglichen Ziel fest und werde »mit Nachdruck die Fehler korrigieren, um schnellstmöglich ein rechtssicheres Gesetz in Kraft treten zu lassen«, erklärte FDP-Rechtspolitiker Casten Biesok. Ziel sei es, besonders den Bürgern in Dresden ein friedliches Gedenken an die Zerstörung der Stadt zu ermöglichen. Kommt das Gesetz, dürften die Richter auch über Inhalte entscheiden: Oppositionspolitiker hatten angekündigt, auch gegen ein neues Gesetz zu klagen.
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