Naturschutz als Fußnote

Grüne Prüfvorbehalte im Bundesverkehrswegeplan sind weitgehend weggetrickst

  • Rüdiger Herzog
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Rot-Grün ergänzte 2003 den Bundesverkehrswegeplan durch einige Nachforderungen zur Prüfung der Naturschutzbelange. Umweltschützer sahen bei den nachfolgenden Bundesregierungen allerdings ihre Hoffnung auf diese »Ökosternchen« enttäuscht.

Bürgerinitiativen und Umweltverbände waren in den 90er Jahren dem Verzweifeln nahe. Über viele Etappen beteiligten sie sich an formalen Planungsverfahren für Straßenbauvorhaben, wiesen auf Gefahren für Umwelt und Mensch hin – und wurden regelmäßig ignoriert. Rechtsanwalt Peter Kremer erinnert sich ungern an die Planungen für die Strelasundbrücke von Stralsund nach Rügen: »Detailliert nachgewiesene Beeinträchtigungen für den Vogelzug durch die gigantischen Pylone wurden schlichtweg ›weggewogen‹.«

Daher knüpften viele Engagierte große Hoffnungen an den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 der rot-grünen Bundesregierung. Dieser sollte Verkehrsprojekte nicht nur auflisten. Sämtliche Straßenbauvorhaben sollten auch eine ökologische Prüfung durchlaufen. Über 100 Projekte kamen damals nur unter dem Vorbehalt in den BVWP, dass eine Bundesbehörde sie naturschutzfachlich prüft und fü...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -