Ist ein verschmutztes Ferienhaus Grund genug zum Reiserücktritt?
Reiserecht
Ein verschmutztes Ferienhaus ist zunächst noch kein Grund für einen Reiserücktritt. Der Urlauber müsse dem Reiseunternehmen zuvor eine angemessene Frist zum Saubermachen einräumen, entschied das Amtsgericht München am 11. April 2011 (Az. 191 C 30533/09).
In dem Streitfall hatte ein Urlauber für August 2009 ein Ferienhaus in Ligurien für 1183 Euro gebucht. 100 Euro zahlte er als Kaution. Als er dort mit dem Auto ankam, fand er das Ferienhaus stark verschmutzt vor. Der Reiseleiter kam nach etwa drei Stunden und bot eine Ersatzwohnung an, die aber dem Gast zu weit von der Küste entfernt war. Der Reiseleiter versprach, das Ferienhaus binnen zwei Stunden reinigen zu lassen.
Das dauerte dem Urlauber zu lange. Er erklärte die Kündigung des Reisevertrages und fuhr nach Hause. Später verlangte er den Reisepreis samt Kaution zurück, ebenso die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung, Ersatz für die An- und Abreise und Schadenersatz wege...
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