Informationspflicht des Mieters nicht vergessen

Wohnungsmängel

Als in einer Berliner Mietwohnung Schimmelbefall auftrat, zahlten die Mieter die Miete für zwei Monate nicht oder nur teilweise. Sie waren der Auffassung, dass ihnen aufgrund des starken Mangels ein Zurückbehaltungsrecht zustehe – aber sie informierten zuvor den Vermieter nicht.

Das war ein Fehler, denn der Vermieter kündigte deswegen das Mietverhältnis und klagte auf Räumung der Wohnung. Das Amtsgericht Schöneberg gab dem Vermieter Recht. Die Mieter legten Berufung beim Landgericht Berlin ein, das wiederum die Räumungsklage abgewiesen hatte. Nun kam der Fall vor den Bundesgerichtshof. Der hob das Landgericht...


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