Quo vadis, Arbeiter?
Die binneneuropäischen Migrationsströme nach der Osterweiterung der EU
Mit dem 1. Mai fallen die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten. Darüber, welches Ausmaß und welche Auswirkungen die Arbeitsmigration haben wird, besteht keine Klarheit. Doch selbst wenn etwa die maximalen Schätzungen des polnischen Arbeitgeberverbandes eintreffen sollten und tatsächlich an die 300 000 polnische Arbeitskräfte gen Westen aufbrechen, bildet dieser prognostizierte Migrationsschub nur einen Nachklang der gewaltigen Wanderungsbewegung, die bereits vor Jahren im Gefolge der EU-Osterweiterung einsetzte.
Von den »alten« EU-Staaten öffneten nur Großbritannien, Irland und Schweden 2004 ihre Grenzen für Arbeitsmigranten aus den EU-Beitrittsstaaten. Spanien, Niederlande, Italien folgten kurz darauf. Aufgrund dieser Öffnung der durch ein höheres Lohnniveau charakterisierten westeuropäischen Arbeitsmärkte etablierten sich zwei von Ost nach West verlaufende Migrationsachsen. Bei der nördlichen Wanderungsbewegung gingen polnische und baltische Arbeitskräfte nach Großbritannien und Irland, später auch nach Holland und Skandinavien. Nach dem EU-Beitritt ihrer Länder 2007 wanderten viele Bulgaren und Rumänen gen Italien und Spanien. Nur Deutschland und Österreich nutzen die Übergangsfristen voll aus und öffnen erst jetzt ihre Grenzen.
Die Ausmaße dieser größtenteils an Deutschland vorbeigezogenen Wanderung sind gewaltig. Zu den wichtigsten osteuropäischen Herkunftsländern dieser Wanderarbeiterschaft des 21. Jahrhunderts zählen Polen, Rumänien und ...
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