Verjährung droht – Hauseigentümer auf fremdem Grund müssen tätig werden

Ansprüche nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz (1)

Zu DDR-Zeiten gab es in verschiedenen Fällen ein Auseinanderfallen von Grundstückseigentum und Gebäudeeigentum. Das ist im BGB grundsätzlich nicht vorgesehen. Durch das Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) soll dieses Auseinanderfallen überwunden werden. Das geschieht aber nicht automatisch, sondern erfordert Aktivitäten der Eigentümer von Grundstück oder Gebäude, wobei die Initiative von jedem von ihnen ausgehen kann. Die meisten derartigen Probleme sind in den Jahrzehnten nach der Wiedervereinigung gelöst worden. Es gibt aber nach wie vor eine Reihe offener Fälle. In diesem Beitrag geht es um Eigenheime auf fremdem Grund und Boden. Deren Eigentümer sind unter bestimmten Umständen berechtigt, den Grund, auf dem diese errichtet sind, in der Regel aber nicht mehr als 500 m², zu vergünstigten Bedingungen (50 Prozent des üblichen Kaufpreises oder des üblichen Erbbauzinses) zu erwerben bzw. ein Erbbaurecht daran zu begründen.

Die heute noch offenen Sachenrechtsbereinigungsfälle betreffen einmal offene Modrow-Kaufverträge. Mitte der neunziger Jahre hatten das Landgericht Berlin und das Kammergericht Berlin entschieden, dass die Modrow-Verträge, die ein preisgebundenes Vorkaufsrecht enthielten – also die, die nach dem 7. Juni 1990 abgeschlossen worden waren – nichtig sind. In den meisten Fällen wurden Nachbeurkundungen durchgeführt, die für die Erwerber verschlechterte Bedingungen enthielten, aber die günstigen Preise beibehielten.

Es kam jedoch nicht in allen Fällen zu Nachbeurkundungen, hauptsächlich deshalb nicht, weil inzwischen Restitutionsansprüche Veräußerungen verhinderten. Mitte der Zehner-Jahre änderte sich jedoch die Rechtsprechung des Kammergerichts. Aus dem Urteil (Az. 20 U 119/05), bestätigt durch den BGH (Az. 5 ZR 260/06), kann man folgern, dass die Verträge mit dem preisgebundenen Vorkaufsrecht nicht als Ganzes nichtig waren. Nur die Klause...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.