Reicht ein Angebot von drei Nachfolgern?

Nachmieter gesucht

Wenn Mieter durch einen Zeitmietvertrag oder durch einen vertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht langfristig an einen Mietvertrag gebunden sind, aber aus welchen Gründen auch immer umziehen müssen, taucht die Frage nach einem Nachmieter auf. Dann heißt es in Anzeigen und Anschlägen »Nachmieter gesucht«.

Oft wird die Meinung vertreten: Wenn man dem Vermieter drei Nachmieter nachgewiesen habe, komme man aus dem Mietvertrag raus. Aber so einfach ist die Sache nicht. Der Vermieter muss einen Nachmieter nur dann akzeptieren, wenn dieser solvent und persönlich akzeptabel ist und wenn der Mieter zugleich ein schutzwürdiges Interesse an der Beendigung seines Mietverhältnisses habe.

Eine Ausnahme sind nur ausreichende Härtefälle, die Gerichte als außerordentlichen Grund für eine Nachmieterstellung durch den Mieter akzeptieren. Beispielsweise beruflich bedingter Ortswechsel, Geburt eines Kindes, Heirat, schwere Krankheit oder unbere...


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