Auch private Arbeitgeber müssen Putzhilfe anmelden
Wer in seinem Haushalt oder für die Gartenarbeit eine Hilfe beschäftigt, muss sie zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Das gilt auch dann, wenn die Hilfe »schwarz« arbeitet – ob auf eigenen Wunsch oder in Übereinkunft mit dem Arbeitgeber. Darauf weist die Unfallkasse Hessen (UKH) hin.
Die Versicherungspflicht besteht selbst dann, wenn eine Hilfe nur einmalig und für kurze Zeit einges...
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