»Gezielte Tötungen sind völkerrechtswidrig«
Norman Paech über die rechtsstaatlich bedenkliche Erschießung Osama bin Ladens
ND: Vieles weist darauf hin, dass Osama bin Laden gezielt von US-Soldaten getötet wurde. Offenbar scheint es in der US-Regierung, wie auch bei ihren Verbündeten, unter anderem in Deutschland, keine Bedenken zu geben, dass eine solche Tötung völkerrechtswidrig ist, wenn die Person nicht aktiv an Kampfhandlungen beteiligt ist?
Paech: Wenn er wirklich gezielt getötet wurde, so ist es gleichgültig, ob man dies mit einem Spezialkommando getan hat oder mit einer Drohne. Beides ist völkerrechtswidrig. Diese Praxis hat es in Pakistan bereits gegeben, als mit Drohnen Menschen getötet wurden, bei denen nicht klar war, ob es sich um Kombattanten handelte. Das sind völkerrechtswidrige Exekutionen und Liquidationen.
Kann man von einer Exekution Bin Ladens ausgehen?
Das ist eine der beiden Alternativen. Die andere lautet, dass man versucht hat, ihn gefangen zu nehmen, und ihn in dieser Auseinandersetzung getötet hat. Welche Version stimmt, wird man wohl nur erfahren, wenn Wikileaks Depeschen dazu veröffentlichen sollte. Der Leichnam wurde bestimmt nicht aus Ehrfurcht vor dem Toten ins Meer versenkt, sondern um Beweismittel auf ewig zu verschütten. Das Reguläre wäre ein Prozess gegen Bin Laden gewesen, aber dabei wären vielleicht Dinge offenbart worden, die man ungern in der Öffentlichkeit hat.
US-Präsident Obama meint, nun sei die »Gerechtigkeit« wiederhergestellt worden. Welches Rechtsverständnis steckt dahinter?
Das ist das Rechtsverständnis eines Sheriffs. Ähnlich wird auch mit der Familie von Libyens Staatschef Gaddafi umgegangen. Das ist nicht das, was man von einem Juristen aus den USA erwartet. Die Tötung war ein symbolischer Akt. Es ist eine symbolische Gerechtigkeit. Ein tief gekränktes Amerika hat nun seinen Demütiger ebenfalls gedemütigt. Das ist aber in den Kategorien des Rechtsstaates und des Völkerrechts keine adäquate Reaktion.
Ist es nicht auch völkerrechtlich bedenklich, dass die Tötung auf pakistanischem Territorium durch US-Soldaten durchgeführt wurde?
Dazu gibt es unterschiedliche Meldungen. Die einen sagen, dass es gegenüber Pakistan geheim gehalten wurde. Dann wäre es eine Souveränitätsverletzung. Andererseits haben die Pakistanis dem Präsidenten sofort gratuliert und keine Einwände erhoben. Deshalb kann man davon ausgehen, dass es eine vorherige oder nachträgliche Zustimmung zu dieser Souveränitätsverletzung gegeben hat.
Bin Laden wird indes vorgeworfen, für die Tötung Tausender verantwortlich zu sein. Wäre für ein Verfahren gegen ihn der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag zuständig gewesen?
Ja. Aber es hätte auch die Möglichkeit gegeben, weil es sich um einen Anschlag gegen die USA handelte, dass er vor einem US-Gericht gestanden hätte. Allerdings nicht vor einem Militärgericht à la Guantanamo, sondern vor einem unabhängigen Gericht.
Auch der UN-Sicherheitsrat hat die Tötung Bin Ladens ausdrücklich begrüßt. Ist es möglich, dass der »Tyrannenmord« künftig völkerrechtlich legitimiert sein wird?
Das ist eine politische Stellungnahme des UN-Sicherheitsrates unter dem dominanten Einfluss der USA. Ich hoffe nicht, dass das solche Weiterungen hat und bestimmte Personen für vogelfrei erklärt werden. Das würde eine Verlotterung des Völkerrechts und rechtsstaatlicher Kategorien bedeuten. Außerdem könnte sich dieses Instrument irgendwann gegen die Machthaber, die es derzeit anwenden, selbst wenden. Eine gezielte Tötung wird auch weiterhin völkerrechtswidrig bleiben, weil das Gewaltverbot des Artikels 2, Ziffer 4 der UN-Charta eindeutig dagegen spricht. Dieses ist nicht durch eine völkergewohnheitsrechtliche Praxis änderbar.
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