Bewährung für Ex-Bürgermeister

Kein persönlicher Vorteil, Untreue nur zu Gunsten der Landesgartenschau

Frankfurt (Oder) (dpa). Der frühere Bürgermeister von Eberswalde, Reinhard Schulz, ist wegen Vorteilsnahme und Untreue am Dienstag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Der 58-jährige Angeklagte gestand die Taten. Er habe nicht zu seinem persönlichen Vorteil gehandelt und sich auch nicht bereichert, sagte er in einer Erklärung seines Anwalts. Er wollte lediglich die Finanzierung der Landesgartenschau 2002 sichern.

Nach einer Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor der Verhandlung wurde das Verfahren in weiteren Punkten der Untreue eingestellt. Schulz war 2007 wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsst...


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