Perspektive Freiheit

Karlsruhe hat der Politik eine längst überfällige Reform des Strafvollzugs verordnet

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Sicherungsverwahrung darf nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiter verhängt werden. Alles andere muss sich allerdings ändern. Die Auseinandersetzung darum ist eröffnet.

Bei einem Parteitag kann man beantragen, dass ein Antrag komplett neu gefasst werden soll, weil man die vorliegende Textgrundlage für nicht verbesserungsfähig hält. »Streichen und ersetzen« ist die Formulierung dafür. In gewisser Weise haben die Karlsruher Richter gestern genau das mit den deutschen Vorschriften zur Sicherungsverwahrung getan. Nur dass das kein Antrag ist, der bei einer Abstimmung Mehrheiten finden muss, sondern eine bereits verbindliche Auflage. Die bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung müssen nun neu gefasst werden. Und zwar so, dass der Unterschied zum normalen Strafvollzug spürbar wird. Karlsruhe rüttelt zwar nicht an der Maßnahme selbst, wie sich Kritiker gewünscht hätten. Straftäter können also weiter über ihre Gefängnisstrafe hinaus eingesperrt werden. Das soll dann aber nicht mehr nach dem Motto »Klappe zu und basta« passieren dürfen. Der Betroffene soll eine realistische Chance auf Freiheit bekommen.

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