Weiter keine Sportwetten bei Hartz IV
Kölner Landgericht weist Widerspruch zurück
Münster/Köln (AFP/ND). Die Westdeutsche Lotterie darf nach eigenen Angaben auch weiterhin Hartz-IV-Empfängern in Nordrhein-Westfalen nicht die Teilnahme an Sportwetten ermöglichen. Das Landgericht Köln bestätigte am Donnerstag sein umstrittenes Verbot vom vergangenen März, wie Westlotto in Münster mitteilte. Den Widerspruch von Westlotto gegen die damalige Entscheidung wies das Gericht demnach zurück. Westlotto kündigte Berufung gegen das Urteil an.
Das Landgeri...
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