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(dpa). Auch das Kammergericht Berlin hat jetzt entschieden, dass die verbreitete Verwendung der Facebook-Schaltfläche mit der Bekundung »Gefällt mir« keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt. Die Richter bestätigten damit die Auffassung des Landgerichts Berlin.

Allerdings erklärte der 5. Zivilsenat des Kammergerichts, dass in dem konkreten Streitfall einiges dafür spreche, dass der Betreib...


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