Die IdNr
Seit dem 1. Januar 2011 müssen neu erteilte oder geänderte Freistellungsaufträge bei Banken und Finanzdienstleistern die Steuer Identifikationsnummer (IdNr) des Kontoinhabers und gegebenenfalls auch die des Ehegatten enthalten. Bestehende Freistellungsaufträge bleiben bis Ende 2015 weiter gültig. Ab d...
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