Haftung bei Unklarheiten
Sachverständigen-Gutachten
Unklare Aussagen eines Sachverständigen in der Zusammenfassung seines Gutachtens können ihn teuer zu stehen kommen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken haftet der Gutachter in solchen Fällen für eventuelle Folgekosten oder Schäden. Das gelte selbst dann, wenn die einzelnen Angaben in dem Gutachten richtig seien (Az.: 4 U 155/09).
Das Gericht gab mi...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.