Untervermietung zulässig
Befristeter Mietvertrag
In dem befristeten Mietvertrag war die Klausel enthalten, dass der Mieter keine Untervermietung vornehmen dürfe.
Aber der Mieter war inzwischen dazu gezwungen, einen Untermieter aufzunehmen. Er bemühte sich um eine Übereinkunft mit dem Vermieter. Doch dieser lehnte ab. Daraufhin kündigte der Mieter mit der zulässigen Kündigungsfrist von drei Monaten.
Dagegen klagte nun der Vermieter durch zwei Instanzen. Das zuständige Landgericht Münster gab jedoch dem Mieter Recht. Mieter haben grundsätzlich Anspruch auf Untervermietung eines Teils der Wohnung, ...
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