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Tariflohn für rechtswidrigen Ein-Euro-Job

BSG-Urteil

Ist die Arbeit von Ein-Euro-Jobbern rechtswidrig, können sie Anspruch auf eine branchenübliche Tarifentlohnung haben. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Urteil vom 13. April 2011 (Az. B 14 AS 98/10 R) entschieden.

Das Gericht sprach damit einem Langzeitarbeitslosen aus Mannheim für seine Tätigkeit als Ein-Euro-Jobber weitere 149,28 Euro zu. Die gesetzlichen Vorschriften legen fest, dass Ein-Euro-Jobs nur »zusätzliche« Arbeiten umfassen und nicht andere, reguläre Arbeitsplätze ersetzen dürfen. Ein-Euro-Jobs stellen zudem kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts dar. Im konkreten Fall wurde dem Kl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/197287.tariflohn-fuer-rechtswidrigen-ein-euro-job.html

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