Bundesverfassungsgericht: Anrechnung von Unfallrenten rechtens

Hartz IV

Die Anrechnung von Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Hartz-IV-Bezüge verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem kürzlich bekannt gegebenen Beschluss. Die Anrechnung verstoße nicht gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung. Die Verletztenrente sei keine zweckbestimmte Leistung, sondern diene ebenso wie Hartz-IV-Leistungen der Sicherung des Lebensunterhalts und dürfe deshalb angerechnet werden (Az. 1 BvR 591/08 und Az. 1 BvR 593/08).

Die Verletztenrente wird Versicherten gewährt, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Es handelt sich um eine Entschädigung für Verdienstausfall. Dies unterscheide die Verletztenrente beispielsweise von Schmerzensgeld-Zahlungen, so die Richter.

Auch das Grundrecht auf Eigentum sei durch die Anrechnung nicht verletzt. Die 3. Kammer des Ersten Senats nahm zwei Verfassungsbeschwerden von Hartz-IV-Empfängern nicht zur Entscheidung an.

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Das geht aus Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) kürzlich vorgelegt...


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