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Haftstrafe für KZ-Wächter Demjanjuk

91-jähriger SS-Helfer aus Gefängnis entlassen

  • Lesedauer: 1 Min.

München/Berlin (ND-Heilig). Das Landgericht München hat am Donnerstag den einstigen KZ-Wachmann John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord zu fünf Jahren Haft verurteilt. Anschließend ordnete der Richter an, den Gefangenen aus dem Gefängnis zu entlassen. Nach genau zwei Jahren in Untersuchungshaft sei eine weitere Zeit im Gefängnis für den 91-Jährigen nicht verhältnismäßig. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, da der Staatenlose Deutschland nicht einfach verlassen könne.

Zuvor hatte das Gericht befunden, dass Demjanjuk sich als Teil des Nazi-Machtapparats im Vernichtungslager Sobibor bereitwillig am Massenmord beteiligte. Er hat 1943 geholfen, fast 28 000 Menschen vorwiegend jüdischen Glaubens in Gaskammern zu treiben. Er war, so das Gericht, an 16 Massentötungen beteiligt. Auch ohne einzelne Taten belegen zu können sei klar, dass Sobibor allein der planmäßigen Ermordung von Menschen diente. Jeder, der dort diente, habe sich mitschuldig gemacht.

Efraim Zuroff, Leiter des Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem, zeigte sich »sehr zufrieden« darüber, dass Demjanjuk »endlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde«. Das sei eine »sehr starke Botschaft, dass die Täter auch viele Jahre nach den Verbrechen des Holocaust noch für ihre Vergehen belangt werden können«. Seite 2

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