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Geschenkgutscheine und Tankkarten vom Arbeitgeber
Steuertipp
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert. Jetzt können Tankkarten, Tank- und Geschenkgutscheine als steuerfreier Sachlohn anerkannt werden (BFH-Urteile vom 11. November 2010, Az. VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10). Das Finanzamt war von steuerpflichtigem Barlohn ausgegangen und hatte vom Arbeitgeber Lohnsteuer (nach-) gefordert.
Die Fälle: Die betroffenen Arbeitgeber hatten a) ihren Arbeitnehmern das Recht eingeräumt, auf ihre Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 Euro monatlich zu tanken; b) die Arbeitnehmer hatten anlässlich ihres Geburtstages Geschenkgutscheine einer großen Einzelhandelskette über 20 Euro von ihrem Arbeitgeber erhalten; c) die Arbeitnehmer...
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