Wer muss zahlen?

Gerichtskosten

Wenn ein Streit zwischen Mieter und Vermieter nicht einvernehmlich zu klären ist, wird in der Regel eine der beiden Parteien vor dem zuständigen Gericht klagen. Hierfür sind dann Gebühren und Auslagen zu bezahlen.

Das Gericht entscheidet über die Ablehnung oder Zulassung der Klage. Grundsätzlich muss die unterlegene Partei die Kosten tragen. Dazu gehören die Kosten des Gerichts und der beteiligten Rechtsanwälte und eventuell die Kosten von Sachverständigen, die vom Gericht bestellt werden.

Sollte ein Mieter oder Vermieter bereits vor dem Prozess einen Sachverständ...


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