Musik in der Wohnung
Hausordnung
»Musik wird oft nicht schön empfunden, weil sie mit Geräusch verbunden«, das wusste schon Altmeister Wilhelm Busch. Auch heute ist es nicht anders. Jeder Mieter darf in seiner Wohnung Musik hören oder selber produzieren. In Hausordnungen ist dazu meistens Einiges enthalten.
Zunächst dürfen andere Mitbewohner nicht dadurch gestört werden. Superlautes Technogedröhne kann Nachbarn schon zur Verzweiflung bringen. Wenn der Versuch, die Lautstärke des Nachbarn zu verringern, zu nichts führt, kann auch die Polizei gerufen werden. Auch ist der Vermieter aufzufordern, den Lä...
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