Arbeitszeitregelung bei einem Teilzeitjob
Teilzeit
Nach der Elternzeit stellt sich oft die Frage nach Wiedereinstieg in die Teilzeitbeschäftigung. Können Beschäftigte vom Arbeitgeber verlangen, dass sie die Ausgestaltung der Teilzeit an die Kita-Öffnungszeiten anpassen?
Ein Wechsel von Voll- in Teilzeit oder Teilzeit nach der Elternzeit kann helfen, die Familie und den Beruf besser zu vereinbaren. Die rechtliche Grundlage dafür ist der § 8 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) und gilt, wenn im Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Aber was gilt, wenn der Chef zwar der Teilzeit grundsätzlich, nicht aber der gewünschten Ausgestaltung der reduzierten Wochenstunden zustimmt? Können Mütter oder Väter verlangen, dass ihre Arbeitszeit an die Kita-Öffnungszeiten angepasst wird?
Der Arbeitgeber muss dem Teilzeitwunsch und der konkreten Lage der zukünftig reduzierten Arbeitszeit zustimmen, soweit nicht betriebliche Gründe entge...
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