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Auch Enterbte bekommen einen Teil vom Vermächtnis

Regeln der Erbschaft

Fast ein Drittel der Deutschen ab 16 Jahren hat in seinem Leben schon mindestens einmal ein Erbe angetreten, ein weiteres knappes Viertel rechnet mit einer Erbschaft – so eine Studie der Postbank. Ein weiteres Ergebnis: Jeder Dritte hat von Dingen wie Testament, Erbfolge oder Erbschaftsteuern keine Ahnung. Doch beim Erben läuft alles nach festen Regeln ab.

Was gibt's beim Verfassen des Testaments zu beachten? Es gibt die Möglichkeit, mit Hilfe eines Notars ein »öffentliches Testament« zu erstellen. Dieses wird bis zum Tode amtlich verwahrt. Die Gebühr, die hierfür fällig wird, richtet sich vor allem nach dem Wert des Vermögens. Wer sein Testament ohne Notar aufsetzt, muss dieses komplett per Hand verfassen und unterschreiben. Verfasst ein Ehepaar ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/198359.auch-enterbte-bekommen-einen-teil-vom-vermaechtnis.html

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