So vererben Sie sparsam
u Wer erbt oder einen Geldbetrag geschenkt bekommt, muss dafür Steuern zahlen, und zwar abhängig von der Höhe des Erbes oder der Schenkung. Je größer der Betrag, desto höher der Steuersatz. Ehepartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel und Urenkel zahlen mit der Steuerklasse I am wenigsten. Darauf verweist der Lohnsteuerhilfeverein - Gemeinschaft für Arbeitnehmer e.V. in Berlin.
Für Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und Schwiegertöchter wird es in der Steuerklasse II schon teuer ebenso für geschiedene Ehegatten, Freunde und eingetragene Lebensgefährten in der Steuerklasse III. Von Bedeutung für den Fiskus ist also, in welcher Steuerklasse Sie sich befinden und wie hoch der Betrag ist, der vererbt oder verschenkt werden soll.
Außerdem ist der Freibetrag zu beachten, der den Erben oder Beschenkten steuerfrei zusteht. Mit der Erbschaftssteuerreform zum 1. Januar 2010 sind die Steuersätze und Freibetr...
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