Haftstrafe für Drogenarzt
(dpa). Ein Arzt, dessen Therapie tödlich für zwei Patienten endete, ist am Dienstag zu vier Jahren und drei Monaten Haft wegen Überlassen von Drogen mit Todesfolge und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Im Gegensatz zum ersten Prozess ging das Berliner Landgericht nicht von einer vorsätzlichen Schädigung der Patienten aus. Der Angeklagte hatte sich beim Abwiegen der Drogen vertan und den beiden Patienten bei der Sitzung im September 2009 eine tödliche Dosis verabreicht.
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