Tariflohn statt Ein-Euro-Job

  • Carsten Becker
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Ein-Euro-Jobbern stehen Tariflöhne zu, wenn sie nachweisen können, dass ihre Tätigkeit eine reguläre Arbeitsstelle verdrängt hat. Dieses Urteil des Bundessozialgerichts (Az: B 14 AS 98/10 R) ist eine gute Nachricht für viele Billiglöhner, die Arbeiten verrichten müssen, die früher tariflich bezahlt wurden.

Geklagt hatte ein Mann aus Mannheim, der mehrere Wochen auf Ein-Euro-Basis als Umzugshelfer beschäftigt war. In zwei Instanzen war er mit seiner Klage gescheitert, nun hat er Recht bekommen. Das Bundessozialgericht verurteilte das beklagte Jobcenter, den Betrag von 149,28 Euro nachzuzahlen. Bei der Arbeitsgelegenheit fehlte das Merkmal der Zusätzlichk...


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