Verboten in Wohnungen?

Wäschetrocknen

Mieter dürfen in ihrer Wohnung Wäsche trocknen. Das gilt auch dann, wenn es im Haus einen gemeinsamen Trockenkeller oder einen Trockenboden gibt.

Ein Verbot in der Hausordnung, die Wäsche außerhalb eines Trockenraums aufzuhängen, ist unwirksam. Das entschied das Landgericht Düsseldorf am 18. April 2008 (Az. 21 T 38/08). Das Wäschetrocknen in ...


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