Anspruch auf Erstattung des Tickets oder Umbuchung auf einen Ersatzflug

Vulkanaschewolke: Was Flugreisende wissen müssen

u Nach dem Eyjafjallajökull vor einem Jahr sorgte in der vergangenen Woche der isländische Vulkan Grimsvötn mit einer Aschewolke über Europa für Flugausfälle und Verspätungen. Wie ist die Rechtslage in solchen Fällen? Passagiere haben bei Flugausfällen ein Recht auf Erstattung des Ticketpreises sowie auf umfassende Betreuung durch ihre Fluggesellschaft. Da es sich bei der Aschewolke am europäischen Himmel um ein Naturereignis handelt, besteht aber kein Anspruch auf zusätzliche Entschädigungen.

Welche Rechte haben Flugpassagiere bei Verspätungen und Ausfällen?
Fluggesellschaften und Reiseveranstalter müssen gestrandete Passagiere selbst im größten Chaos betreuen. Ab zwei Stunden Verspätung haben Reisende Anspruch auf Getränke und Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, müssen Airlines eine Übernachtung bezahlen und den Passagieren Telefonate ermöglichen.

Bekommen Fluggäste in solchen Fällen ihr Geld zurück?
Ja, und zwar komplett. Die Fluggesellschaften sind durch EU-Regelungen verpflichtet, Kunden bei Annullierungen den kompletten Ticketpreis zu erstatten. Das gilt auch bei außergewöhnlichen Naturereignissen. Bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden können Flugreisende ihr Ticket storniere...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.