Atomausstieg bis 2022
Bundesregierung beschließt Energiewende
Das Atomgesetz wird neu gefasst. Die acht ältesten Atomkraftwerke sollen sofort stillgelegt werden, für die übrigen neun gibt es einen Stufenplan mit einem Stilllegungstermin für jeden einzelnen Meiler. Danach sollen 2015, 2017 und 2019 jeweils ein Kraftwerk vom Netz gehen, 2021 drei weitere und die drei letzten im Zieljahr des Ausstiegs 2022.
Die sieben ältesten Atomkraftwerke und der Pannen-Reaktor Krümmel waren bereits zu Beginn des dreimonatigen Atom-Moratoriums vom Netz genommen worden und sollen nicht wieder in Betrieb gehen mit Ausnahme eines Kraftwerks, das als "Kaltreserve" in den kommenden beiden Wintern noch einmal angefahren werden kann. Parallel zur Erkundung in Gorleben soll die Suche nach einem Endlager für den Atommüll auf alle in Frage kommenden Erd- und Gesteinsformationen ausgeweitet werden.
Mit weiteren Gesetzesnovellen werden die Folgen des Ausstiegs und ein beschleunigter Umstieg auf erneuerbare Energien geregelt. Der Bundestag soll die Gesetze noch vor der Sommerpause verabschieden. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten den Vorhaben am vergangenen Freitag grundsätzlich zugestimmt. Die schwarz-gelbe Koalition ist nicht auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen, will aber im Einvernehmen mit den Ländern vorgehen.
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