Gericht rügt Bayerns Regierung

Kein Ende in Affäre um Meinungsumfragen

München (dpa/ND). Die Bayerische Staatsregierung hat im Umgang mit umstrittenen Meinungsumfragen gegen die Verfassung verstoßen. Das urteilte der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Montag in München. Damit stärkte er nicht nur die Rechte der Opposition. Er setzte auch ein weiteres Fragezeichen hinter die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der steuerfinanzierten Umfragen, in der die Staatsregierung unter anderem nach CSU-relevanten Themen und Wahlabsic...


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