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»Wohnung wie besichtigt übernommen«
Mangel bei Vertragsabschluss
Nicht selten wird beim Abschluss eines Mietvertrages verlangt, dass der neue Mieter eine Bescheinigung unterschreibt, in der er bestätigen soll: »Wohnung wie besichtigt übernommen.« Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Wohnung ohne Mängel übergeben wurde.
Kann das ein Mieter überhaupt beurteilen? Es gibt versteckte Mängel, die ein Laie gar nicht erkennen kann. In dieser Hinsicht ist ein Urteil interessant, über das die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins informiert: Als der Mieter in die Wohnung einzog, stellte er fest, dass die Außenwand des Erkerzimmers feucht war. Ihm wurde bei der Wohnungsbesichtigung ver...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/199331.wohnung-wie-besichtigt-uebernommen.html
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