Orientierungshilfe mit 500 Urteilen
DMB zur Mietminderung
Jeder Mieter hat das gesetzlich garantierte Recht auf Mietminderung – wenn drei Voraussetzungen gegeben sind: Erstens muss es sich um einen Mangel handeln, der die mietvertraglich zugesicherte Eigenschaft der Mietsache beeinträchtigt; zweitens muss der aufgetretene Mangel dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt worden sein; und drittens darf der Mieter den Mangel nicht selber verursacht haben.
Wenn das geklärt ist, kommt es darauf an, in welcher Höhe die Miete gemindert werden kann. Dafür gibt es keine offizielle Tabelle. Doch an der Rechtsprechung der Gerichte (die zwar nur für den jeweiligen Einzelfall gilt) kann man sich orientieren.
Grob gesagt kann die Miete in dem gleichen Verhältnis gemindert werden, wie die vertraglich zugesicherten Eigenschaften der Mietsache gestört sind. Es ist also gar nicht so einfach, hier das richtige Maß zu finden. Mietminderung erfreut keinen Vermieter, aber er darf deswegen nicht kündigen. Auch dann nicht, wenn die...
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