Die Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung

Arbeitsrecht

Nach gängiger Rechtsprechung müssen drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers wirksam ist. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam. Darüber informiert der Mandanten-Pressedienst der Lohnsteuerhilfeverein-Gemeinschaft für Arbeitnehmer e.V.

Viele Arbeitnehmer gehen aus Angst vor einem Jobverlust krank ins Büro. Nie wurde in Deutschland ein geringerer Krankenstand gemessen als 2009 und 2010. Anders ausgedrückt: Zwei von fünf Beschäftigten gehen krank zur Arbeit, weil sie nicht krankmachen möchten. Sie befürchten sonst, dass sie mit dem Verlust des Arbeitsplatzes rechnen müssen, wenn sie mehrmals im Jahr krank werden.

Was besagt das Kündigungsschutzgesetz?
Das (Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gibt dem Arbeitgeber drei Gründe, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen.

1. Der Kündigungsgrund liegt in der Person des Arbeitnehmers.

2. Der Kündigungsgrund liegt im Verhalten des Arbeitnehmers.

3. Der Kündigungsgrund ist betriebsbedingt.

Die krankheitsbedingte Kündigung ist der wichtigste Unterfall der Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers liegen (personenbedingte Kündigung).

Personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn Gründe,...


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