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Hartz IV: Wer muss zahlen?

Krankenkassen

Wollten Bezieher von ALG II oder Sozialgeld die Zahlung eines Zusatzbeitrages 2010 vermeiden, mussten sie ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln. Seit Januar 2011 ist die Situation für sie jedoch eine andere.

Relevant ist seitdem nicht mehr nur der kassenindividuelle, sondern auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Dieser fiktive Wert soll jährlich im November von der Bundesregierung für das dann folgende Jahr festgesetzt werden. Für einen Zusatzbeitrag bis zu diesem durchschnittlichen Zusatzbeitrag müssen die Empfänger von ALG II und Sozialgeld nach der neuen Rechtslage nicht mehr selbst aufkommen. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/199337.hartz-iv-wer-muss-zahlen.html

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