Bewegungsfreiheit bleibt eingeschränkt

Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollen die Residenzpflicht für Asylsuchende nur leicht verändern

  • Katja Herzberg
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

In immer mehr Bundesländern wird die Residenzpflicht gelockert. Die Verbesserungen bleiben aber minimal und willkürlich, solange die Bewegungsfreiheit nicht auf Bundesebene durchgesetzt wird.

Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg machten den Anfang. Im Sommer letzten Jahres änderten sie die Bestimmungen über die Bewegungsbeschränkung für Flüchtlinge. Nach der sogenannten Residenzpflicht dürfen sich Asylantragsteller nur in begrenztem Umkreis ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde frei bewegen. Die Landesregierungen erweiterten das Gebiet auf das gesamte Bundesland. Im Fall von Berlin und Brandenburg dürfen sich die Menschen sogar im Nachbarland aufhalten.

Den Beispielen folgten inzwischen auch Sachsen-Anhalt und erstaunlicherweise das schwarz-gelb regierte Schleswig-Holstein. Nun wollen Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern nachziehen. Doch im Gegensatz zu den Vorgängern sieht die in Schwerin regierende Große Koalition nur leichte Verbesserungen vor. Das Land wird künftig nicht mehr in vier, sondern nur noch in drei Verwaltungsbereiche aufgeteilt. Dadurch könne jeder Asylsuchende größere Städte erreichen, ohne sich eine ...


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