Föderales Kompetenzgeflecht
Nicht alle wollen zentrale Seuchen-Polizei
Bund und Länder sind mit ihrem Agieren in der EHEC-Krise unter Beschuss. Tatsächlich müht sich eine ganze Armada von Behörden und Regierungsstellen um Aufklärung.
Stellen Ärzte oder Krankenhäuser bei einem Patienten eine meldepflichtige Krankheit fest, müssen sie darüber das örtliche Gesundheitsamt informieren. Von dort geht die Meldung ans Landesgesundheitsamt. Ergibt sich dabei der Verdacht, dass solche Infektionen nicht nur lokal begrenzt auftreten, wenden sich die Landesbehörden an das Berliner Robert-Koch-Institut (RKI), das dem Bundesgesundheitsministerium zugeordnet ist. Zur EHEC-Spurensuche schickte es zehn Erkundungsteams los. Für die Lebensmittelüberwachung samt Proben sind aber die Länder zuständig.
Harsche Kritik entzündete sich vor allem an der vielstimmigen Information. Mit einem ersten EHEC-Verdacht bei Gurken hatte sich Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Pr...
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