Freispruch im Brechmittelprozess
Bremer Gericht: Verantwortung für Tod von 35-Jährigem nicht sicher
Im »Brechmittelprozess« ist auch in der zweiten Runde für den Angeklagten entschieden worden. Eine Schuld am Tod eines Afrikaners konnte ihm nicht eindeutig nachgewiesen werden.
Bremen (AFP/ND). Mehr als sechseinhalb Jahre nach dem Tod eines mutmaßlichen Drogendealers in Bremer Polizeigewahrsam ist ein angeklagter Arzt auch im zweiten Prozess freigesprochen worden. Das Landgericht Bremen konnte nach Angaben eines Sprechers bei der Neuauflage des Prozesses nicht mit Sicherheit feststellen, dass der Mediziner die Verantwortung für den Tod des 35-Jährigen trage.
Der Arzt hatte dem mutmaßlichen Dealer im Dezember 2004 über eine Nasensonde zwangsweise ein Brechmittel und Wasser eingeflößt, damit dieser verschluckte Drogenpäckchen ausspuckt. Bei der Prozedur waren dem Afrikaner Brechmittel und Wasser in die Lunge geraten. Er fie...
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