Mindestlohn fürs Putzen und Kochen

Die ILO verabschiedet eine Konvention zum weltweiten Schutz von Hausangestellten

  • Natalia Matter (epd)
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Rechtlos und ausgebeutet: Hausangestellte befinden sich am unteren Ende der sozialen Skala. Mit einer Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die am Donnerstag verabschiedet wurde, sollen sie weltweit geschützt werden.

Hausangestellte wollen als Arbeitnehmerinnen gelten.
Hausangestellte wollen als Arbeitnehmerinnen gelten.

»Es ist wichtig, dass es einen rechtsverbindlichen internationalen Arbeitsstandard gibt,« erläutert Helen Schwenken, Professorin für Arbeitsmigration in Kassel. Denn die Arbeitsbedingungen der meist weiblichen Angestellten sind vielerorts schlecht. Der Konvention zufolge steht ihnen künftig ein Arbeitsvertrag mit angemessener Arbeitszeit, mindestens der ortsübliche Mindestlohn und mindestens ein freier Tag pro Woche zu. Überprüft werden soll die Einhaltung etwa durch Kontrolleure, die künftig das Recht haben, die Arbeitsbedingungen in Privathäusern zu überprüfen. »Ein wichtiges Anliegen ist die Anerkennung als Arbeitnehmerinnen«, sagt die Gewerkschafterin Karin Pape, die zeitweilig das Internationale Netzwerk von Hausangestellten-Organisationen IDWN leitete.

Wie viele Hausangestellte es überhaupt gibt, ist schwer zu sagen. Die Daten schwanken zwischen rund 50 und 100 Millionen weltweit. Die vorhandenen Zahlen seien oft fehlerhaft, sagt ...


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