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15 Jahre für Doppelmord gefordert

Jan O. soll Haft in der Psychiatrie verbringen und anschließend in Sicherungsverwahrung

  • Lesedauer: 3 Min.
Zwei Teenager sind in Südniedersachsen grausam umgebracht worden. Für den Staatsanwalt ist erwiesen, dass Jan O. mordete, um seine Triebe und kannibalistischen Gelüste zu befriedigen. Er beantragte für den 26-Jährigen eine lange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung.

Wenn es nach Staatsanwalt Jens Müller geht, wird Jan O. kaum jemals wieder auf freien Fuß kommen. Zu gefährlich sei der schwer gestörte Angeklagte, sagte der Staatsanwalt am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Göttingen. Er forderte für den mutmaßlichen Mörder der 14-jährigen Nina und des 13 Jahre alten Tobias 15 Jahre Haft und Unterbringung in der Psychiatrie. Anschließend solle Jan O. in Sicherungsverwahrung kommen. »Er hat das Leben beider Familien zerstört«, sagte der Staatsanwalt.

Der Angeklagte, der die Taten im Prozess umfassend gestanden hatte, hörte sich mit niedergeschlagenem Blick, aber ohne äußerlich sichtbare Regung an, was der Staatsanwalt an Grausamkeiten auflistete. Dabei schilderte Müller detailliert, wie Jan O. die Jugendlichen im November vergangenen Jahres auf der Suche nach Vergewaltigungsopfern zufällig ausgewählt, in ein Waldstück am Rand von Bodenfelde geschleppt, misshandelt und getötet habe. Dabei sei es Jan O. vor allem darum gegangen, kannibalistische und vampiristische Handlungen an den noch lebenden und später an den bereits toten Opfern zu begehen.

Dass er vor den beiden Verbrechen am 15. und 20. November vergangenen Jahres jeweils große Mengen Bier getrunken hatte, habe die Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht vermindert, sagte Staatsanwalt Müller, wohl aber die von Gutachtern attestierte schwere Persönlichkeitsstörung nach einem völlig zerrütteten Lebensweg. Kennzeichnend sei das »völlige Unbeteiligtsein gegenüber Gefühlen anderer«.

Bei beiden Verbrechen seien jeweils mehrere Mordmerkmale erfüllt, hieß es. Weil der 26-Jährige wegen schwerer Persönlichkeitsstörungen vermindert schuldfähig sei, könne allerdings keine lebenslange Haftstrafe, sondern nur die in solchen Fällen maximale Strafe von 15 Jahren verhängt werden.

Rechtsanwalt Steffen Hörning, der die Eltern des getöteten Tobias vor Gericht vertritt, versuchte in seinem Plädoyer den Angeklagten gezielt anzusprechen und ihm das unendliche Leid zu verdeutlichen, das er den Familien der beiden Opfer Nina und Tobias zugefügt habe. Jan O. sackte währenddessen immer weiter in sich zusammen, hob seinen Blick allerdings nicht ein einziges Mal.

Jan O. sei für die Familie von Tobias »das Monster«, sagte Hörning. Eine Entschuldigung für »diese abscheuliche Tat« könne es aus Sicht der Angehörigen nicht geben. Anders als der Nebenklagevertreter von Ninas Familie, der sich der Forderung der Staatsanwaltschaft anschloss, forderte Hörning lebenslange Haftstrafe.

Unter dem Strich dürfte dies allerdings ohne Bedeutung sein. Denn sollte das Gericht außer der Haftstrafe auch Sicherungsverwahrung verhängen, könnte Jan O. erst wieder in Freiheit kommen, wenn Gutachter ihm die völlige Ungefährlichkeit bescheinigen. Dafür spricht aus Sicht des Staatsanwalts nichts.

Der Angeklagte weise ein »Hochrisiko-Profil« auf, betonte Müller. Für ihn gelte eine »extrem ungünstige Prognose«. Es bestehe ein hohes Risiko, dass er weitere schwere Straftaten begehe. Am heutigen Dienstag will der Verteidiger plädieren. Das Urteil wird für den Montag kommender Woche erwartet. dpa

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