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Mehr Bares für die Beißerchen

Krankenkassen gegen geplante Zahnarzthonorare

  • Silvia Ottow
  • Lesedauer: 2 Min.
Das Bundesgesundheitsministerium will bis nächstes Jahr die Gebührenordnung für Zahnärzte reformieren. Kassen und Oppositionspolitiker warnen vor steigenden Kosten für die Versicherten, während die Mediziner selbst gern höhere Honorare im Gesetzentwurf gelesen hätten.

Seit 23 Jahren seien die Honorare für die zahnärztlichen Leistungen nicht angepasst worden, klagen die Zahnärztefunktionäre. Sie halten den Gesetzentwurf für eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) für ein »Desaster«. Er ignoriere die Kostenentwicklungen der letzten zwanzig Jahre, so der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen würden nur wenige Euro im Jahr mehr als vorher zahlen müssen, beschwichtigt das Bundesgesundheitsministerium.

Das sehen die Kritiker ganz anders. »Die Vollkrone würde künftig rund 74 Euro mehr kosten«, warnte der Vizechef des Verbands der gesetzlichen Krankenkassen, Johann-Magnus von Stackelberg. Bei einer Teleskop- oder Konuskrone drohe der Preis von bisher 276 sogar auf 513 Euro zu steigen – Mehrkosten für Patienten: 237 Euro. Selbst die Private Krankenversicherung (PKV) ist dieses Mal mit auf der Seite derjenigen, die vom Gesundheitsministerium verlangen, diesen Entwurf zu überarbeiten. Neue Behandlungsmethoden und die allgemeine Tendenz zu höheren Gebührensätzen würden Kostensteigerungen von mindestens 14 Prozent mit sich bringen, sagte ein Sprecher. Durch sogenannte Honoraroptimierungen könnte es sogar 18-prozentige Erhöhungen geben.

Laut AOK werden rund 60 Prozent des Zahnersatzes für gesetzlich Versicherte nach der GOZ abgerechnet, das ist der Anteil, den die Patienten inzwischen selbst tragen müssen. Ausgaben für Kunststofffüllungen, Kronen und Brücken dürften den Zahnpatienten vom nächsten Jahr an also noch mehr Zahnschmerzen bereiten. Nach Ansicht von SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sollen sie nach dem Willen des FDP-geführten Bundesgesundheitsministeriums ein »sattes Einkommensplus« für die »Not leidenden Zahnärzte« finanzieren.

Ab 1. Januar 2012 soll die Novelle zur Gebührenordnung in Kraft treten. Vorher muss sie Anfang Juli vom Bundeskabinett verabschiedet werden, der Bundesrat wird nach der Sommerpause abstimmen.

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