Bei der Einkommensteuererklärung ist Zusammenveranlagung nicht immer optimal

Ehepaare können die Veranlagungsart jährlich neu entscheiden. Ohne Wahl werden sie zusammen veranlagt, was steuerlich nicht immer das beste Ergebnis bringt.

Auch für die Einkommensteuererklärung 2010 entscheiden sich Eheleute im Regelfall für die Zusammenveranlagung, ohne sich große Gedanken darüber zu machen. Ohne Angaben zur Veranlagungsart unterstellt das Finanzamt automatisch, dass die Zusammenveranlagung gewünscht wird. Das ist in den meisten Fällen auch die richtige Wahl, da hierbei die günstige Splittingtabelle zur Anwendung kommt. Vielfach unbeachtet bleibt aber, dass auch die getrennte Veranlagung Vorteile bringen kann, worauf die Kanzlei Ebner/Stolz/Mönning/Bachem aus Hannover hinweist.

Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist allerdings, dass eine Ehe besteht und die Partner nicht dauernd getrennt leben. Nicht als getrennt lebend gilt beispielsweise, wenn ein Partner beruflich bedingt länger im Ausland ist oder krankheitsbedingt länger abwesend ist.

Bei der Zusammenveranlagung geben die Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung ab und erhalten auch nur einen Steuerbesch...


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