Baumängel und Kündigung

Hausbau

Beim Bau eines Einfamilienhauses beanstandete der Bauherr gegenüber dem Bauunternehmer verschiedene Mängel an der Dachabdichtung. Der beauftragte einen Dachdecker, sie zu beheben. Dem Handwerker wurde jedoch das Betreten der Baustelle vom Bauherrn verboten. Der Auftraggeber kündigte danach den Bauvertrag aus wichtigem Grund. Der Bauunternehmer wies das zurück und forderte restlichen Werklohn von 18 000 Euro. Zu Recht entsc...


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