Wenn mehrere Käufer gemeinsam ein Haus erwerben
Immobilienerwerb
Erwerben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, wird gerade bei Familien oder nicht ehelichen Lebenspartnern vielfach empfohlen, dies in Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft genannt) zu tun. Darüber informieren die Notarkammern der neuen Bundesländer.
Die GbR hat viele Vorteile: Kein Gesellschafter kann seinen Anteil ohne Mitwirkung der anderen veräußern. Die Übertragung der Anteile ist bis zu einem Bestand von unter 95 Prozent der Anteile in einer Hand grunderwerbsteuerfrei. Das Gesellschaftsvermögen kann gut vor Zugriffen Dritter geschützt werden.
Gerade für Familien ist interessant, dass die Erbfolge der Anteile gezielt durch Nachfolgeklauseln vorgegeben werden kann, so dass sichergestellt ist, dass die Immobilie auch in Familienhand verbleibt. Die Übertragung auf die nächste Generation ist zudem mit relativ geringem Aufwand möglich.
Nicht eheliche Lebenspartner machen sich oftmals zunutze, dass die Beteiligungsquoten »beweglich« sind und somit unterschiedliche Finanzierungsbeiträge der Lebensgefährten berücksichtigt werden können.
Nachteile der GbR, wie z. B....
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