Veränderte Spielregeln bei Umsatzsteuer

Durch eine aktuelle Gesetzesänderung wird beim Verkauf von Mobiltelefonen in Kürze seltener Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Firmen sollten dies beachten.

Die Umkehr der Schuldnerschaft zur Vermeidung von Steuerausfällen in Risikobranchen führt dazu, dass eine Firma ihren Geschäftskunden Netto-Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen muss. Nachdem der Bundesrat auf seiner Sitzung am 27. Mai 2011 das geänderte Verbrauchsteuergesetz verabschiedet hat, tritt es in Kürze in Kraft. Hierüber wird die umgekehrte Steuerschuldnerschaft ab Juli auf den Verkauf von Handys ausgeweitet. Darauf weist die Kanzlei Ebner/Stolz/Mönning/Bachem aus Hannover aus aktuellem Anlass hin. Denn sofern die betroffenen Unternehmen diese Steueränderung nicht beachten, haften sie für die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer.

Bei dieser Umkehr der Schuldnerschaft, dem sogenannten »Reverse-Charge-Verfahren«, erhält das leistende Unternehmen die eigentlich fällige Umsatzsteuer nicht mehr von seinen Kunden, da es seinen geschäftlichen Abnehmern lediglich Netto-Rechnungen ohne Mehrwertsteuer auszustellen hat. Die entfällt a...


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