Hitzeschutz vertraglich vereinbaren
Wärmeschutz 1
Der sommerliche Wärmeschutz fürs neu gebaute Haus oder die Eigentumswohnung ist nicht selbstverständlich eingebaut, sondern sollte vertraglich vereinbart werden.
Dem Schutz vor Sommerhitze im eigenen Haus wird oft zu wenig Augenmerk geschenkt. Vor allem beim Neubau eines Reihenhauses oder dem Kauf einer Dachgeschosswohnung über Bauträger zeigt sich, dass ursprüngliche Planungsvorgaben zum sommerlichen Wärmeschutz nicht eingehalten werden. So fehlen in Baubeschreibungen oft Maßnahmen wie Roll-, Klapp- oder Schiebeläden oder auch außen liegende Jalousien. Eine komplette Berechnung nach Energieeinsparverordnung (EnEV) liegt zum Abschluss des Bauvertrages meist noch nicht vor, da viele Planungsleistungen erst in der Bauphase erbracht werden. Zudem sind viele Häuser schon von ihrer Konstruktion, der Ausrichtung der Zimmer und Größe der Fenster wenig dazu geeignet, die Sommersonne abzuhalten Andererseits soll jedoch die Wintersonne ins Innere dringen.
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