»Wohnung mit Keller und Schuppen«

DDR-Mietvertrag

Laut meinem Mietvertrag, den ich noch in der DDR abgeschlossen hatte, gehört zur Mietwohnung auch ein Keller und ein Schuppen. Der Schuppen wurde abgerissen. Muss ich nun den Schutt auf meine Kosten beseitigen lassen?
Doris S., Bernau

Nein. Die Schuttabfuhr ist Sache des Vermieters, denn ihm gehört der Schuppen. Er ist dessen Eigentümer und nicht der Mieter. Er hat also für Abfuhr zu sorgen.

Mit dieser Leserfrage wird noch ein weiteres rechtliches Problem aufgeworfen: das der Mietverträge, die in der DDR abgeschlossen wurden. Diese Verträge gelten vollinhaltlich auch heute noch weiter, einschließlich aller Bestimmungen, samt der sehr kurzen Kündigungsfrist. Einseitige Änderungen sind nicht zulässig, egal, wie viele Vermi...


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