Kündigung: Lebensalter zählt mehr

Sozialauswahl

Ältere, kinderlose Beschäftigte genießen bei betriebsbedingten Kündigungen einen größeren Schutz, als jüngere Arbeitnehmer mit Kindern. Denn Arbeitgeber sind gehalten, bei der vorzunehmenden Sozialauswahl das Lebensalter stärker zu gewichten. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem am 24. Mai 2011 veröffentlichten Urteil (Az. 4 Sa 1122/10).

Im konkreten Fall wurde ein kinderloser Konstrukteur zum 31. Mai 2010 betriebsbedingt gekündigt. Der damals 53-Jährige wehrte sich gegen die Entlassung und argumentierte, dass sein Chef eine falsche Sozialauswahl getroffen habe. Stattdessen könne sein 35-jähriger Kollege eine Kün...


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