Ist die Neueinstellung nach einem befristeten Arbeitsvertrag möglich?
Leserfrage
Ich war 1995 in der Firma schon einmal beschäftig und hätte die Chance, jetzt erneut einen befristeten Arbeitsvertrag zu erhalten. Der Chef sagte, das ginge nicht, weil er keinen gesetzlichen Sachgrund für meine Beschäftigung hat und ohne diesen könne er mich nicht einstellen, weil ich schon einmal in der Firma angestellt war. Stimmt das?
Herbert H., Berlin
Das Teilzeitundbefristungsgesetz (TzBfG) regelt im § 14 Abs. 1 und 2 die beiden verschiedenen Voraussetzungen, wonach befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden können. Angesichts der verstärkten Häufigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse sind die an sich eindeutigen und verständlichen Regelungen des TzBfG eine spürbare Hilfe, diese Arbeitsverhältnisse rechtssicher und damit konfliktarm zu gestalten.
Dennoch treten immer wieder neue Rechtsfragen auf, die letztlich durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden werden und – manchmal mehr, manchmal weniger – für größere Kl...
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