Protest vor Verhandlung zur HRE-Verstaatlichung

München (dpa/ND). Der Bund hat nach Einschätzung des Oberlandesgerichts München bei der Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Für die Aktionäre sei es zweifellos unangenehm gewese...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.